Ein verletztes Kind bei Unfall mit E-Scooter
Zwei Geschwister im Alter von acht und 16 Jahren befuhren am Mittwoch (25.09.) gegen 16:30 Uhr gemeinsam auf einem E-Scooter die Straße Auf dem Leuchtenberg. In Bereich einer Baustelle rutschten sie nach ersten Erkenntnissen auf dem sandigen Boden aus und kamen zu Fall. Der achtjährige Junge wurde dabei leicht verletzt und musste in einem Krankenhaus behandelt werden.
E-Scooter sind aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken. Umso wichtiger ist es die Regeln zur Nutzung dieses Fortbewegungsmittels zu kennen. Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und als solche versicherungspflichtig. Die Fahrerenden müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Es gelten in Bezug auf Alkohol und Drogen die gleichen Regeln wie bei einem Auto. Der E-Scooter darf zeitgleich nur von einer Person gefahren werden.
Trotz aller eigenen Vorsicht und Beachtung aller Regeln kann man auch mit einem E-Scooter in gefährliche Situationen geraten oder in einen Unfall verwickelt werden. Manchmal kann bereits ein einfaches Sturzgeschehen zu schwerwiegenden Verletzungen führen. Umso wichtiger ist das Tragen eines geeigneten Schutzhelms. Der Polizei ist bewusst, dass der Helm nicht vor einem Unfall schützt - er kann aber die Folgen minimieren, insbesondere bei Kopfverletzungen.
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