BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle auf der Autobahn 40
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die
Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend Grenzkontrollen an allen
landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Die Maßnahmen umfassen nicht nur die
Grenzlinie, sondern auch den 30-Kilometer Grenzbereich. Dabei geht die
Bundespolizei anhand aktueller Lageerkenntnisse sowie aufgrund
grenzpolizeilicher Erfahrungen vor. Die Binnengrenzfahndung erfolgt uniformiert
und zivil. Hierbei sollen insbesondere Ausweichbewegungen von
grenzüberschreitend agierenden Straftätern erkannt und der Fahndungsdruck auf
hohem Niveau gehalten werden.
Am 26.09.24 kontrollierten Beamte der Bundespolizei auf der Autobahn 40 bei Wachtendonk auf dem Rastplatz Tomm Heide um 13:15 Uhr einen PKW. Beim Abgleich der Daten des 20 - jährigen Beifahrers mit den polizeilichen Fahndungsbeständen wurde bekannt, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Essen mit Haftbefehl gesucht wird. Zuvor hatte das Amtsgericht Gelsenkirchen Strafbefehl wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen den Rumänen erlassen. Danach hat er eine Geldstrafe von 1740 Euro zu zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 58 Tagen zu verbüßen. Der Vater des jungen Mannes zahlte die Geldstrafe, so dass dieser weiterreisen konnte.
Am gleichen Tag, um 13:45 Uhr kontrollierten Bundespolizisten an der gleichen Stelle einen PKW. Auch in diesem Fall ergab der Abgleich der Daten des Beifahrers mit den Fahndungsbeständen, dass ein offener Haftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis besteht. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte Haftbefehl erlassen nachdem das Amtsgericht Frankfurt zuvor eine Geldstrafe in Höhe von 5750 Euro bzw. eine Ersatzfreiheitsstrafe von 115 Tagen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verhängt hatte. Da der 39 - jährige Albaner die Geldstrafe nicht zahlen konnte wurde er in die Justizvollzugsanstalt gebracht.
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