Polizei Emsland / Grafschaft Bentheim warnt vor gefährlicher Droge „Görke“ in E-Zigaretten
In den letzten Monaten häufen sich die Berichte über eine gefährliche Substanz, die unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Umlauf ist: Die sogenannte Droge "Görke".
Was auf den ersten Blick harmlos wirkt, ist in Wahrheit eine hochgefährliche Mischung aus psychoaktiven Stoffen, die vor allem über E-Zigaretten und Vapes konsumiert wird. Die Polizei Emsland / Grafschaft Bentheim möchte sowohl Betroffene als auch Eltern dringend vor den erheblichen Risiken dieser Droge warnen.
Was ist die Droge "Görke"?
Die Substanz, die oft als unscheinbare Flüssigkeit erscheint, wird in vielen Fällen über E-Zigaretten oder Vapes konsumiert. Gerade weil die Droge auf den ersten Blick ähnlich wie herkömmliche Flüssigkeiten für E-Zigaretten aussieht, wird sie leicht unterschätzt. Doch "Görke" hat nichts mit normalen E-Liquids zu tun. Sie enthält eine gefährliche Kombination aus stimulierenden und halluzinogenen Stoffen, die zu schweren körperlichen und psychischen Schäden führen können.
Wie wird die Droge konsumiert?
In vielen Fällen wird die Droge über Vape-Geräte oder E-Zigaretten eingenommen, was den Konsum besonders heimtückisch macht. Eltern, Freunde und Lehrer haben oft keine Chance, den Konsum zu erkennen, da die Geräte an sich legal und weit verbreitet sind. Doch im Inneren dieser Geräte verbirgt sich eine Flüssigkeit, die gravierende Folgen haben kann. Bereits ein einziger Zug kann zu schwerwiegenden Halluzinationen, Bewusstseinsveränderungen und im schlimmsten Fall zu lebensgefährlichen Vergiftungen führen.
Was sind die Gefahren?
Die Droge "Görke" hat unvorhersehbare und oft drastische Auswirkungen auf den Körper und den Geist. Zu den bekannten Risiken gehören:
- Akute Halluzinationen: Der Konsum führt häufig zu extremen und
beängstigenden Wahrnehmungsverzerrungen. - Psychische Störungen: Bei vielen Konsumenten sind dauerhafte
psychische Schäden wie Psychosen oder Angststörungen dokumentiert. - Herz-Kreislauf-Probleme: Die Droge belastet das Herz massiv und
kann zu Herzrasen, Kreislaufkollaps oder sogar Herzstillstand führen. - Abhängigkeit: Trotz der gefährlichen Wirkung kann die Droge eine
starke Sucht hervorrufen, die in kurzer Zeit körperlich und psychisch
abhängig macht.Warnung an Eltern und Erziehungsberechtigte
Wir möchten Eltern und Erziehungsberechtigte eindringlich dazu aufrufen, mit ihren Kindern und Jugendlichen über die Gefahren von Drogenkonsum, insbesondere über die scheinbar "harmlose" Nutzung von E-Zigaretten, zu sprechen. Viele junge Menschen sind sich der Risiken nicht bewusst und geraten leicht in den Strudel des Drogenkonsums.
- Achten Sie auf Anzeichen von verändertem Verhalten,
ungewöhnliche Stimmungsschwankungen oder körperliche Symptome wie
Schwindel, Übelkeit oder Desorientierung. - Sprechen Sie offen und ohne Vorwürfe mit Ihren Kindern über die
Gefahren und Risiken. - Seien Sie wachsam, wenn Ihr Kind E-Zigaretten oder Vapes nutzt,
insbesondere, wenn diese plötzlich neue Liquids oder Aromen
enthalten.Unsere Bitte an die Jugendlichen
Seid vorsichtig und kritisch bei allem, was euch angeboten wird - sei es auf Partys, in sozialen Netzwerken oder von Bekannten. Niemand ist vor den Gefahren von Drogen sicher, und ein einziger Fehltritt kann euer Leben dramatisch verändern. Denkt immer daran: Die Droge "Görke" sieht harmlos aus, ist aber extrem gefährlich und kann lebensbedrohliche Folgen haben.
Was tun im Verdachtsfall?
Sollten Sie vermuten, dass Ihr Kind oder jemand in Ihrem Umfeld mit der Droge "Görke" in Kontakt gekommen ist, zögern Sie nicht, sofort ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Kontaktieren Sie außerdem die Polizei, um uns bei der Aufklärung und Eindämmung dieser gefährlichen Substanz zu unterstützen.
Gemeinsam können wir Leben retten und verhindern, dass noch mehr Menschen Opfer dieser gefährlichen Droge werden.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Christopher Degner
Telefon: +49 591 - 87 204
E-Mail: pressestelle@pi-el.polizei.niedersachsen.de
Außerhalb der Geschäftszeiten wenden Sie sich bitte an die örtlich
zuständige Polizeidienststelle.