Der Betrug mit dem Tod / Schockierte Trauernde – Polizei warnt vor perfider Betrugsmasche

Aus aktuellem Anlass warnt die Polizei vor sogenannten Schockanrufen im Zusammenhang mit Traueranzeigen. Zunehmend machen sich Betrüger Traueranzeigen zunutze, um potenzielle Opfer zu finden. Haben Sie erst einmal den Namen einer trauernden Person, ist es ein Leichtes für die Kriminellen, im Telefonbuch nach der Telefonnummer der Hinterbliebenen zu suchen. Auch andere private Informationen, wie familiäre Verhältnisse oder Namen von Familienangehörigen, entnehmen die Betrüger den Traueranzeigen und erzeugen so Glaubwürdigkeit gegenüber der trauernden Person. Mit einem Schockanruf setzten die Betrüger, die sich ohnehin in einer emotionalen Ausnahmesituation befindlichen, meist ältere Person dann unter Druck. In den Anrufen geben sich die Betrüger als Polizeibeamte, Staatsanwälte oder Richter aus und behaupten beispielsweise, dass ein Sohn oder eine Tochter der verstorbenen Person einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe, bei dem jemand verletzt oder sogar getötet wurde. Um eine bevorstehende Haft zu verhindern, fordern sie die Angerufene auf, einen hohen Geldbetrag oder Schmuck zu zahlen bzw. zu übergeben. Die Polizei warnt eindringlich vor dieser Masche und rät: - Seien Sie misstrauisch bei Anrufen, in denen hohe Geldforderungen gestellt werden, insbesondere wenn die Anrufer Druck ausüben oder eine emotionale Notlage ausnutzen. - Beenden Sie das Telefonat - legen Sie den Hörer einfach auf oder drücken Sie die entsprechende Taste am Telefon. Informieren Sie sofort die Polizei über die 110. - Versuchen Sie, die betreffende Person selbst zu erreichen, um die Angaben zu überprüfen. - Geben Sie unbekannten Personen keine Auskünfte über Ihre Vermögensverhältnisse oder andere sensible Daten. - Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen, angebliche Mitarbeiter von Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten oder Geldinstituten. - Vermeiden Sie es, in der Traueranzeige die eigene Anschrift oder die des Verstorbenen anzugeben. Nennen Sie stattdessen die Kontaktdaten des Bestattungshauses. So finden eventuelle Kondolenzbriefe trotzdem den Weg zu den Angehörigen und Sie vermeiden ungebetene Gäste in den eigenen vier Wänden.Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis Pressestelle Telefon: 02261/8199-1212 E-Mail: pressestelle.gummersbach@polizei.nrw.de