BPOL NRW: Bundespolizei zieht betrunkenen Lokführer aus dem Verkehr
Für Fahrerinnen und Fahrer von Schienenfahrzeugen gelten aus guten Gründen strenge Promillegrenzen im Dienst. Ein Verstoß dagegen kann empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen.
In der Nacht zum Samstag (28. September) hat die Bundespolizei den Fahrer eines Güterzuges zur Alkoholkontrolle gebeten. Zuvor hatten zwei Fahrdienstleiter den Verdacht einer Alkoholfahrt gemeldet, weil ihnen der Lokführer durch Fahrfehler und seine verwaschene Sprache am Zugfunk aufgefallen war.
Der Fahrdienstleiter in Minden ordnete einen Halt im Güterbahnhof an, während ein Notfallmanager der Bahn und die Bundespolizei den Zug aufsuchten. Der 35-jährige Lokführer machte einen deutlich alkoholisierten Eindruck.
Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,76 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt, eine Blutprobe wurde angeordnet und ein Ersatzlokführer wurde angefordert.
Die Bundespolizei führt ein Strafverfahren wegen der Gefährdung des Bahnverkehrs ein. Daneben drohen dem 35-jährigen Deutschen auch arbeitsrechtliche Konsequenzen.
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