Darmstadt: Polizei kontrolliert/Schwerpunkt: Elektromobilität
Am Freitag (27.09.) führten Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen Kontrollen durch. Der Schwerpunkt lag hierbei auf Elektromobilität. In der Elisabethenstraße wurden mehrere Verstöße festgestellt.
Gegen 15.00 Uhr fiel ein E-Scooter auf, der verbotenerweise durch die Fußgängerzone fuhr. Besetzt war dieser mit dem 15-jährigen Fahrer und einem 10 Jahre alten "Beifahrer". Bei der nachfolgenden Kontrolle wurde bemerkt, dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei 32 km/h lag. Versichert war der E-Scooter zwar, allerdings unrechtmäßig, weil für dieses Fahrzeug gar keine Betriebserlaubnis existierte. Die Weiterfahrt und zukünftige Nutzung wurden untersagt und die Erziehungsberechtigten verständigt. Den Fahrer und den verantwortlichen Halter erwartet jeweils eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. des Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Ebenso wurde die Versicherung über die Täuschung bei Vertragsabschluss informiert.
Während dieser Kontrolle fiel ein anderer E-Scooter auf, an dem ein abgelaufenes schwarzes Versicherungskennzeichen angebracht war. Dem 32 Jahre alten Darmstädter wurde von der Polizei die Weiterfahrt an Ort und Stelle untersagt. Ihn erwartet zudem eine entsprechende Verkehrsstrafanzeige.
Gegen 16.00 Uhr geriet ein 38 Jahre alter Auslieferfahrer mit seinem auffälligen Elektrofahrrad in den Fokus der Streife. Das mitgeführte E-Bike entpuppte sich bei näherer Überprüfung als nicht verkehrskonform. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit lag bei etwa 45 Stundenkilometern und der Motor hatte eine Leistung von 750 Watt. Der Antrieb erfolgte mittels Gasgriff, ohne dafür in die Pedale tretenn zu müssen. Eine notwendige Versicherung, die erforderliche Fahrerlaubnis und eine Betriebserlaubnis lagen ebenfalls nicht. Es handelte sich somit um kein Pedelec mehr, sondern um ein unzulässiges Elektrokleinkraftrad, welches nicht im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden durfte.
Den Fahrer erwarten jetzt mehrere Strafanzeigen. Das Elektrokleinkraftrad wurde zum Zwecke der Erstellung eines technischen Gutachtens von den Ordnungshütern sichergestellt.
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