BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl im RE 19

Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend Grenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Die Maßnahmen umfassen nicht nur die Grenzlinie, sondern auch den Straßen- und Schienenverkehr im 30-Kilometer Grenzbereich. Dabei geht die Bundespolizei anhand aktueller Lageerkenntnisse sowie aufgrund grenzpolizeilicher Erfahrungen vor. Die Binnengrenzfahndung erfolgt uniformiert und zivil. Hierbei sollen insbesondere Ausweichbewegungen von grenzüberschreitend agierenden Straftätern erkannt und der Fahndungsdruck auf hohem Niveau gehalten werden. Am 30.09.24 kontrollierten Bundespolizisten Reisende im Regionalexpress 19. Auf Höhe von Emmerich - Praest verlief der Abgleich der Daten eines 40 - Jährigen mit den polizeilichen Fahndungsbeständen positiv. Die Staatsanwaltschaft Kleve suchte den Mann mit Haftbefehl. Das Amtsgericht Kleve hatte den Deutschen zuvor wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt. Durch Zahlung der Geldstrafe verhinderten die Eltern des Mannes die Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Christa Kamaric Telefon: 02821 7451 0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.