BPOL NRW: Fahndungserfolg am Dortmunder Flughafen – Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle
Zwei Männer beabsichtigten am gestrigen Morgen (30. September), über den Flughafen Dortmund in das Bundesgebiet einzureisen. Ermittlungen ergaben jedoch, dass Staatsanwaltschaften per Haftbefehl nach diesen fahnden ließen.
Gegen 9:35 Uhr wurde ein 29-Jähriger an der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Skopje/ Nordmazedonien vorstellig. Die Überprüfung seiner Person zeigte, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Das Amtsgericht Würzburg verurteilte den bulgarischen Staatsbürger im Februar 2022 rechtskräftig wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen á 30,- Euro.
Nun konnte er die geforderte Summe in Höhe von 600,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) bei der Bundespolizei begleichen und im Anschluss seine Reise fortsetzen.
Circa eine Stunde später, gegen 10:40 Uhr, erschien ein 46-Jähriger zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Tirana/ Albanien. Recherchen offenbarten, dass die Staatsanwaltschaft Karlsruhe per Haftbefehl nach ihm suchen ließ. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte den Albaner bereits im Januar 2009 rechtskräftig wegen des Wohnungseinbruchdiebstahls zu einer ursprünglichen Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten. Die Restfreiheitsstrafe belief sich nun auf 1.233 Tagen.
Die Bundespolizisten nahmen den Verurteilten fest und führte ihn einer Justizvollzugsanstalt zu.
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