BPOLI LUD: Strafe bezahlt
Am Samstag, den 5. Oktober 2024, kontrollierten Kräfte der Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen in der Kontrollstelle auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße einen in Polen zugelassen Pkw. Die Personalien des 43-Jährigen Beifahrers fanden sich auf der Fahndungsliste wieder. Der Pole wurde von der Staatsanwaltschaft München II mit einem Haftbefehl gesucht. Im Juni 2023 verurteilte ihn das Amtsgericht Miesbach wegen des Fahrens trotz Fahrverbot zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000,00 Euro plus 77,50 Euro Kosten des Verfahrens. Der Verurteile beglich vor Ort seine Schulden und konnte seine Reise fortsetzen.
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