+Veranstaltung zum Tag des Einbruchschutzes am 27.10.2024+
Unter Hinweis auf den Tag des Einbruchschutzes am 27.10.2024 und der damit beginnenden "dunklen Jahreszeit" möchte die Polizeiinspektion Verden/Osterholz auf die Kampagne "Keinbruch" hinweisen und bietet in diesem Zusammenhang am Sonntag,
den 27.10.2024, in der Zeit von 11:00 Uhr - 13:00 Uhr,
eine kostenlose Informationsveranstaltung in den Räumen des Zentralen Kriminaldienstes in 27283 Verden, Bgm.-Münchmeyer-Str. 4 an. Es werden viele Informationen zum Thema angeboten, natürlich sind auch Fragen der Teilnehmer erwünscht. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, Anmeldungen werden bis zum 23.10.2024 unter 04231/806302 (08-15 Uhr) entgegengenommen.
Informationen zur Kampagne gibt es unter:
https://www.k-einbruch.de/initiative/#:~:text=Ein%20weiterer%20wichtiger%20Bestandteil%20der,Jahr%20am%2027.%20Oktober%202024.
Für die meisten Menschen ist ein Einbruch in die private Wohnung oder das Haus ein einschneidendes Ereignis. Ein Großteil dieser Taten wird durch sogenannte "Gelegenheitstäter" begangen.
Dabei handelt es sich keinesfalls um Täter, die gelegentlich einbrechen, sondern um Täter, die offensichtliche Gelegenheiten für einen Einbruch nutzen. Einbrecher wollen in den allermeisten Fällen nicht zu einer bestimmten Person, oder in ein bestimmtes Objekt, diese Ängste sind in der Regel unbegründet.
Deshalb sollte der erste Ansatz zum Thema Einbruchschutz sein, möglichst keine Hinweise auf die eigene Abwesenheit bzw. auf ein leerstehendes Wohnhaus zu geben. Täter scheuen das Antreffen von Bewohnern; sie wollen ihre Tat anonym, ohne Eskalation und Auseinandersetzung durchführen, oftmals wird bzw. soll in mehreren Objekten in unmittelbarer Nähe nacheinander eingebrochen werden.
Dafür muss eine zeitnahe Tatentdeckung möglichst ausgeschlossen werden.
Wir wissen, dass die Täter an einem potenziellen Einbruchsobjekt regelmäßig zuvor klingeln, um sich hinsichtlich der Abwesenheit zu versichern. Deshalb ist es sehr wichtig, bei Anwesenheit und Wahrnehmung der Türklingel eine Reaktion zu zeigen. Hat man dann den Eindruck, dass Verdächtige nur die Anwesenheit überprüfen wollten, sollte unbedingt unverzüglich die Polizei informiert werden. Bei Abwesenheit sollte die Klingel (soweit sie außen hörbar sein sollte) abgeschaltet werden, um einem Täter kein Mittel der Anwesenheitskontrolle zur Verfügung zu stellen.
Über eine Anwesenheitssimulation durch z.B. Smart Home Applikationen, oder aber auch den Einsatz von Zeitschaltuhren (wichtig ist es realistische Szenarien zu programmieren, zu schalten) kann für Fremde der Eindruck von Anwesenheit vermittelt werden bzw. das Objekt uninteressant sein.
Eine Investition in "Beleuchtung zum Einbruchschutz" ist sinnvoll, wenn der Täter diese nicht (einfach) sabotieren kann und schon beim Versuch einzubrechen, in dieser Beleuchtung von z.B. Nachbarn entdeckt werden kann. Eine Beleuchtung in einem nicht einsehbaren Grundstücksbereich hilft im schlimmsten Fall nur dem Täter bei der Arbeit. Für Fragen zu einer sinnvollen Schaltung der Beleuchtung i.Z.m. Einbruchschutz steht die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle zur Verfügung.
Bei der Überlegung, welche Investition für das zu sichernde Objekt die effektivste ist, kann der Beauftragte für Kriminalprävention bei der Polizeiinspektion Verden mit seiner langjährigen Erfahrung aus technischer Beratung, der Beratung nach Einbrüchen bei Geschädigten, hilfreiche Hinweise geben. Darüber hinausgehend können gewisse Standards vermittelt werden, die seitens der Polizei bundesweit zum Thema Einbruchschutz vermittelt werden.
Unterschätzt wird immer wieder der Zusammenhalt und das "sich umeinander kümmern" in einer Nachbarschaft. Der "Wachsame Nachbar" ist ein seit Jahren erfolgreiches bundesweites Projekt, welches auch in vielen anderen Staaten zum Einsatz kommt. Es ist nachvollziehbar, dass Täter in einem Wohnumfeld, in dem Sie wiederholt angesprochen werden und offensichtlich beobachtet werden, nicht so agieren können wie in einer anonymen Nachbarschaft. Die Nachbarschaft, mindestens die unmittelbare, sollte i.d.Z. wissen, wann einzelne Nachbarn urlaubsabwesend sind und zudem auch wissen, wer sich um die Häuser kümmert.
Dementsprechend sollten durch Anrufbeantworter, oder in sonstiger Weise keine Hinweise auf ein zeitweise unbewohntes Objekt ergehen.
Technischer Einbruchschutz:
Die polizeiliche Empfehlung ist bundesweit einheitlich zunächst einmal der mechanische Grundschutz. Dieser ist erfahrungsgemäß in den meisten Fällen geeignet, Täter vom Eindringen in das Wohnhaus abhalten zu können. Wer neu baut oder aber Türen und Fenster komplett erneuert, ist in der günstigen Situation, "geprüfte Sicherheit aus einem Guss" installieren zu lassen. Die Einholung von Ratschlägen beim Neubau zum Thema Einbruchschutz kann von der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle ausgesprochen einfach, auch gerne schriftlich (per E-Mail) erfolgen. Insbesondere beim Neubau werden oft einbruchschutzrelevante Dinge vernachlässigt, die später nicht behoben oder nur mit entsprechendem Aufwand verbessert werden können. Das beginnt mit der Vorbereitung von Installationen und geht weiter bis hin zur Planung von Wertschutzschränken.
Grundsätzlich wird der Kauf und der Einbau zertifizierter Produkte (Fenster, Türen etc.) nach DIN EN 1627 in der Widerstandsklasse RC 2 (ehemals WK2) empfohlen, dazu verweist die Polizei auf sogenannte Facherrichter, die in entsprechenden Adressverzeichnissen aufgeführt sind. Diese Unternehmen sind für einen entsprechend zertifizierten Einbau qualifiziert. Der Einbau von Fenstern/Türen in der Widerstandsklasse RC 2, einhergehend mit einer durchwurfhemmenden Verglasung nach P4A, sollte heute grundsätzlich mindestens im Erdgeschoss erfolgen. Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass Täter aus Erfahrung wissen, dass das OG heutzutage oftmals nicht in dem Maße gesichert ist wie das Erdgeschoss; dem sollte bei entsprechenden Planungen Rechnung getragen werden. In jedem Falle sollte der Bauherr sich beim Kauf von Fenstern und Türen darüber im Klaren sein, dass es sich dabei oftmals um Produkte für einen Nutzungszeitraum von mindestens 30-50 Jahren handelt, der Preis sollte hier auf die Jahre umgerechnet werden.
Zudem kann in bestimmten Fällen die Nachrüstung von Fenstern und Türen nach DIN 18104 Teil 1 oder 2 ein sinnvolles Mittel zum Einbruchschutz sein, hier wird insbesondere auf eine fachgerechte Montage hingewiesen.
Sollte es vor Ort nicht gewährleistet sein, dass ein Täter einem gewissen Entdeckungsrisiko ausgesetzt ist und dieser somit unbeschränkt Zeit hat, vorhandene mechanische Sicherungen zu überwinden oder aber es ist für das persönliche Sicherheitsempfinden unvorstellbar, mit den Folgen eines Einbruchdiebstahles in der Zukunft leben zu können, kann der Einsatz eines Einbruchmeldesystems sinnvoll sein. Die Polizei empfiehlt in diesen Fällen die fachgerechte Installation einer Einbruchmeldeanlage gemäß DIN EN 50131-1 bzw. DIN VDE 0833, ab Grad 2 oder ab Klasse A. Hierzu können entsprechende Adressverzeichnisse von Unternehmen übermittelt werden, die diese Anlagen vertreiben und zertifiziert projektieren, installieren und betreuen bzw. warten.
Insbesondere zu Einbruchmeldesystemen wird darauf hingewiesen, dass es keine falschalarmfreie Einbruchmeldeanlage gibt. Wenn es also einen Alarm geben sollte und die Polizei rückt an, weil z.B. Nachbarn angerufen haben und in der Folge gibt es danach keine Hinweise auf einen Einbruchversuch, ist das mit nicht unerheblichen Einsatzkosten auch für Privatpersonen verbunden. Umso wichtiger ist es deshalb, ein qualifiziertes Unternehmen zu beauftragen.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass in Schuppen oder sonstigen regelmäßig schlecht bzw. ungesicherten Nebengebäuden heutzutage oftmals sehr hohe Werte vorhanden sind. Vom hochwertigen Rasenmäher über Pedelecs entsprechen vorhandene Sicherungen oftmals nicht deren Wert. Vielleicht finden sich dort sogar Leitern und Werkzeug; im schlimmsten Fall benutzen Täter vorgefundenes Material für einen Einbruch im Wohnhaus.
Sollten Sie Opfer eines Einbruchdiebstahls werden, werden Sie feststellen, dass die Polizei und Ihre Versicherung zeitnah eine Liste der entwendeten Gegenstände von Ihnen einfordern. Dann sind Sie gut beraten, wenn Sie über eine sogenannte Wertgegenstandsliste oder zumindest über Fotos verfügen, anhand derer Sie noch nach Jahren nachvollziehen können, was Sie wo aufbewahrt hatten, wie es aussah und was es für einen Wert hatte.
https://www.k-einbruch.de/suche/?tx_mqsolr_mqsolr%5Bcontroller%5D=Search&cHash=396cf68b90a88decd3a20a20be463f19
Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle bei der Polizeiinspektion Verden/Osterholz kann zum Thema entsprechendes Informationsmaterial und aktuelle Facherrichterlisten zur Verfügung stellen.
Die telefonische Erreichbarkeit ist in Verden, Tel.: 04231-806108 - KHK Joachim Kopietz.
Im Internet können Sie sich zudem über den folgenden Link informieren.
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/einbruch/
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Verden / Osterholz
Fenja Land
Telefon: 04231/806-104
E-Mail: pressestelle@pi-ver.polizei.niedersachsen.de