BPOL NRW: Nach Ausschluss von der Weiterfahrt – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

Die Bundespolizei hat einen mit Haftbefehl gesuchten Straftäter verhaftet, nachdem er im Hauptbahnhof Gütersloh durch das Zugpersonal von der Weiterfahrt ausgeschlossen wurde. Am Montagnachmittag (7. Oktober) bat das Zugpersonal eines Flixtrains (Berlin-Köln) die Bundespolizei um Unterstützung bei der Durchsetzung des Hausrechts. Zwei Fahrgäste, denen durch das Zugpersonal die Weiterfahrt untersagt wurde, weigerten sich den Zug zu verlassen. Erst nach einer erneuten Aufforderung durch die Einsatzkräfte der Bundespolizei verließen die beiden den Zug. Die anschließende Überprüfung der Personalien des Mannes und der Frau ergab, dass die Staatsanwaltschaft Konstanz den 30-Jährigen mit Haftbefehl suchte. Wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls hatte das Amtsgericht Radolfzell den Mann im Februar 2024 zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Die Zahlung ignorierte er, weshalb ein Haftbefehl erlassen wurde. Da der tschechische Staatsangehörige den haftbefreienden Betrag von 900 Euro auch vor Ort nicht bezahlen konnte, lieferten die Bundespolizisten ihn zur Verbüßung einer 45-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt ein. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Roger Schlächter Telefon: 0251 97437 -1011 (oder -0) E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.