BPOLI MD: Gesuchter 32-Jähriger entgeht Inhaftierung durch Zahlung seiner Geldstrafe
Am Samstag, den 5. Oktober 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 15:00 Uhr einen Mann im Personentunnel des Hauptbahnhofes Magdeburg. Der sich anschließende Abgleich der Personaldaten des 32-Jährigen im polizeilichen Fahndungssystem ergab einen Erzwingungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stendal. Demnach wurde der Deutsche im Januar dieses Jahres durch das Amtsgericht Salzwedel wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz zu einem Verwarngeld von 55 Euro verurteilt. Da der Gesuchte den geforderten Gelbetrag bisher nicht gezahlt und sich trotz ergangener Ladung dem Strafantritt nicht gestellt hatte, erging im April dieses Jahres der Haftbefehl über zwei Tage Erzwingungshaft. Diesen eröffneten die Bundespolizisten dem Mann, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle der Bundespolizei. Dort beglich er den erlösenden Betrag von 55 Euro und ersparte sich zwei Tage Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt. Die ausschreibende Behörde wurde über den Vollzug der polizeilichen Maßnahme schriftlich in Kenntnis gesetzt.
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