BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl auf der Autobahn 40
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend Grenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Die Maßnahmen umfassen nicht nur die Grenzlinie, sondern auch den Straßen- und Schienenverkehr im 30-Kilometer Grenzbereich.
Dabei geht die Bundespolizei anhand aktueller Lageerkenntnisse sowie aufgrund grenzpolizeilicher Erfahrungen vor. Die Binnengrenzfahndung erfolgt uniformiert und zivil. Hierbei sollen insbesondere Ausweichbewegungen von grenzüberschreitend agierenden Straftätern erkannt und der Fahndungsdruck auf hohem Niveau gehalten werden.
Am Vormittag des 08.10.24 kontrollierten Bundespolizisten Reisende auf der Autobahn 40 bei Wachtendonk. Beim Abgleich der Daten eines 49 - jährigen PKW - Fahrers mit den polizeilichen Datenbeständen wurde bekannt, dass ihn die Staatsanwaltschaft Essen mit Haftbefehl suchte. Zuvor hatte er auf einen Strafbefehl des Amtsgerichtes Gelsenkirchen nicht reagiert. Dieses hatte den Bulgaren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe von 900 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt. Da der Mann das Geld auch bei der Bundespolizei nicht zahlte, brachten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt.
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