BPOL NRW: Rechtsextremistische Kleidung – Bundespolizei untersagt Ausreise
Am Freitagmorgen (10. Oktober) wollten zwei Männer und eine Frau am Dortmunder Flughafen in Richtung Bulgarien reisen. Die Bundespolizisten stellten verfassungswidrige Kennzeichen bei diesen fest.
Gegen 9:15 Uhr wurde eine 55-Jährige, ihr Ehemann (44) und ein Begleiter (46) zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Sofia am Flughafen Dortmund vorstellig. Bundespolizisten ermittelten, dass sich die Männer auf dem Weg zu einem Rechtsrock-Konzert in Bulgarien befanden.
Im Handgepäck der Deutschen fanden die Beamten je zwei rechtsextremistische T-Shirts auf. Gegenüber den Uniformierten gab der Dortmunder (46) und der Mann aus Einbeck (44) an, dass der Grund ihrer Reise ein Städtetrip sei, jedoch konnte das Trio keine Hotelbuchungen vorweisen. Der Rückflug war bereits für wenige Tage später gebucht. Bei der Frau wurden keine derartigen Gegenstände aufgefunden.
Aufgrund der erlangten Erkenntnisse wurde den Männern die Ausreise untersagt. Der 55-Jährigen wurde diese gestattet, jedoch trat sie den Flug nicht an.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Verwenden von verfassungswidrigen Kennzeichen ein.
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