Bad Zwischenahn: Versuchtes Tötungsdelikt nach Streit unter Bekannten
Am Samstagabend kam es in Bad Zwischenahn zu einem Streit zwischen zwei Bekannten, der letztlich in einem versuchten Totschlag endete. Das Opfer wurde bei dem Angriff leicht verletzt.
Nach ersten Erkenntnissen der Polizei geriet der 45-jährige Tatverdächtige mit seinem 40-jährigen Bekannten gegen 20 Uhr auf dem Gelände eines Kleingartenvereins in eine verbale Auseinandersetzung. Anschließend verließ der 45-Jährige die Kleingartenanlage und setzte sich alkoholisiert hinter das Steuer seines Fahrzeugs.
Die alarmierte Polizei konnte den Mann kurze Zeit später an seiner Wohnanschrift stoppen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2 Promille, so dass die Beamten eine Blutprobenentnahme veranlassten und den Führerschein des Mannes sicherstellten. Im Anschluss brachten die Polizisten den Mann zu seiner Wohnanschrift zurück und übergaben ihn an seine Familie, eine weitere Fahrt mit seinem Auto untersagten ihm die Beamten.
Dennoch setzte sich der Tatverdächtige wenig später erneut an das Steuer eines Fahrzeuges und kehrte zur Kleingartenanlage zurück. Zielstrebig ging der 45-Jährige zu seinem Bekannten, hielt hierbei ein Messer in der Hand und drohte diesen hiermit zu töten. Mit der Unterstützung eines weiteren Bekannten gelang es dem Opfer den Angreifer zu überwältigen und bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Hierbei erlitt das 40-jährige Opfer eine Schnittverletzung an der linken Hand.
Durch die Polizei konnte der Tatverdächtige noch vor Ort angetroffen und in Gewahrsam genommen werden. Auf Grund einer Verletzung, die sich der 45-Jährige zuvor selbst zugezogen hatte, musste dieser zuerst medizinisch behandelt werden. Im Anschluss veranlassten die Beamten eine erneute Blutprobenentnahme auf Grund der zweiten Trunkenheitsfahrt.
Gegen den Tatverdächtigen leiteten die Polizeibeamten ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen eines versuchten Totschlags, zweier Trunkenheitsfahrten sowie Bedrohung ein. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete das zuständige Amtsgericht Oldenburg am Sonntag die Untersuchungshaft an.
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