Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art

2 Dokumente AGV.pdfPDF - 2,3 MBSkizze_Hbf_Bremen_Gültigkeitsbereich_der_AGV__.pdfPDF - 343 kB Die Bundespolizeidirektion Hannover erlässt für die kommenden Wochenenden eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Bremen, die sich auf ein Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art bezieht. Ausnahmen sind der Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Die Einhaltung der Ordnungsverfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Unabhängig von einem möglichen Straf-/ Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) ist auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich. Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den Hauptbahnhof Bremen (siehe beigefügte Skizze) und ist auf die nachfolgenden Zeiträume begrenzt: Freitag, den 18. Oktober 2024 bis Sonntag, den 3. November 2024 jeweils Freitag und Samstag von 14:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages Sonntag bis Donnerstag, täglich von 14:00 Uhr bis 01:00 Uhr des Folgetages Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, aber auch das bloße Mitführen, deutlich in der bundespolizeilichen Lage wahrnehmbar sind und damit die Sicherheit von Bahnreisenden sowie der Bevölkerung beeinflussen. Darüber hinaus findet in diesem Zeitraum der Bremer Freimarkt statt, womit erfahrungsgemäß ein erhöhter Alkoholkonsum einhergeht. Dies kann das Risiko entsprechender Gewaltdelikte, insbesondere an urbanen Knotenpunkten wie dem Hauptbahnhof Bremen, erhöhen. Dadurch ist nicht auszuschließen, dass sich im Bahnhof und in Zügen, häufig aus anfänglichen Streitigkeiten, Körperverletzungsdelikte unter Einsatz von Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen entwickeln können. "Die Allgemeinverfügung wird konsequent durchgesetzt, um für die Sicherheit aller Bahnbenutzer zu sorgen", so Herr Schuol, Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover. Ergänzend informiert die Bundespolizeidirektion Hannover: - Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (z.B. Verbot des Führens von Einhandmessern, Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz-, und Signalwaffen). - Waffen, auch die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu einer Schadensvergrößerung führen. - Waffenträger vernachlässigen in der Regel deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung der Situation beitragen können. - Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist. - Die Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den Träger selbst eingesetzt werden. - Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche und finanzielle Folgen haben.Eine Alternative bietet beispielsweise ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen im Umfeld aufhalten. Denn mit dem Auslösen des Alarms erklingt ein lauter schriller Ton, welcher Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht. Ziel ist, dass Täter angesichts möglicher Zeugen von der Tat ablassen. Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen finden sich auch im Internet ( https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/ ). Rückfragen bitte an: Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Bundespolizeidirektion Hannover Möckernstraße 30 30163 Hannover Telefon: 0511 67675-4100 Mobil: 0160 9696 4896 E-Mail: presse.hannover@polizei.bund.de