BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl im Rahmen der Grenzkontrollen auf der Autobahn 61 in Kaldenkirchen
Am Donnerstagabend, 18. Oktober 2024 um 22:10 Uhr, kontrollierte die Bundespolizei einen 23-jährigen Deutschen bei der Einreise aus den Niederlanden auf der Autobahn 61 als Reisender im grenzüberschreitenden Schienenersatzverkehr des RE 13. Ein Abgleich der Personalien des Reisenden in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass er durch die Staatsanwaltschaft in Mönchengladbach mit einem Haftbefehl wegen Betruges gesucht wird. Hiernach hat der Verurteilte noch eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verbüßen. Zudem hatte er noch zwei Klemmverschlußtütchen mit vier Gramm Marihuana dabei. Der Mann wurde noch vor Ort auf der Autobahn durch die Bundespolizei verhaftet und zur weiteren Sachbearbeitung zum Bundespolizeirevier Kempen gebracht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle bringt die Bundespolizei den Deutschen am Freitagvormittag zum Haftantritt in die Justizvollzugsanstalt Willich.
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend Grenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Die Maßnahmen umfassen nicht nur die Grenzlinie, sondern auch den 30-Kilometer Grenzbereich. Dabei geht die Bundespolizei anhand aktueller Lageerkenntnisse sowie aufgrund grenzpolizeilicher Erfahrungen vor. Die Binnengrenzfahndung erfolgt uniformiert und zivil. Hierbei sollen insbesondere Ausweichbewegungen von grenzüberschreitend agierenden Straftätern erkannt und der Fahndungsdruck auf hohem Niveau gehalten werden.
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