BPOL NRW: Hauptbahnhof Paderborn – Tätliche Angriffe auf Bundespolizisten
Am vergangenen Wochenende sind Einsatzkräfte der Bundespolizei im Hauptbahnhof Paderborn zweimal tätlich angegriffen worden.
Am Samstagmorgen (19. Oktober) versuchte ein 38-jähriger Bielefelder sich eine Zigarette in der Halle des Hauptbahnhofes Paderborn anzuzünden. Eine Streife der Bundespolizei sah dies und bat den Mann zum Rauchen aus dem Bahnhof zu gehen. Hiervon unbeeindruckt, versuchte er sich erneut die Zigarette anzuzünden und entgegnete, dass er überall rauchen könne.
Während die Einsatzkräfte ihn wiederholt aufforderten dies zu unterlassen, hob der Mann die Arme und versuchte einen Polizisten gegen den Kopf zu schlagen. Daraufhin wurde er durch die Beamten zu Boden gebracht und gefesselt. Hierbei leistete er Widerstand und schrie laut herum.
Auf der Wache der Bundespolizei stellten die Einsatzkräfte fest, dass der deutsche Staatsangehörige aus einer psychiatrischen Einrichtung abgängig und bereits zur Fahndung ausgeschrieben war.
Einen Tag später (20. Oktober) entdeckte ein Zugführer einen schlafenden Mann nach einer Rangierfahrt in einem abgestellten Zug. Der Aufforderung den Zug zu verlassen ignorierte der 23-jährige Paderborner.
Auch in Gegenwart der alarmierten Bundespolizisten weigerte sich der alkoholisierte Mann den Zug zu verlassen. Als die Einsatzkräfte den Arm des Mannes ergriffen, um ihn aus dem Zug zu führen, riss er sich los und begann auf die Beamten einzuschlagen. Diese wehrten die Schläge ab und fixierten den Angreifer unter erheblichen Widerstand auf dem Boden.
Mit Unterstützung von Einsatzkräften der Kreispolizei Paderborn wurde der Aggressor gefesselt und zur Verhinderung weiterer Straftaten in das Polizeigewahrsam eingeliefert. Bei der Identitätsfeststellung im Gewahrsam wurde festgestellt, dass der deutsche Staatsangehörige eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro wegen Trunkenheit im Verkehr nicht bezahlt hatte und deswegen ein Haftbefehl bestand. Angehörige des Paderborners zahlten die Geldstrafe, sodass dieser nach der Ausnüchterung entlassen wurde.
Gegen beide Männer leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren ein. Die Einsatzkräfte wurden bei den Angriffen und Widerstandshandlungen nicht verletzt.
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