Abbiegeunfall in Lünen: Radfahrerin erleidet schwere Verletzungen
Lfd. Nr.: 0951
Am Samstag (19.10.) kam es in Lünen zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Auto und einem Fahrrad. Die Fahrradfahrerin erlitt hierbei schwere Verletzungen.
Gegen 16:35 Uhr beabsichtige ein 24-Jähriger Lünener, mit seinem VW von der Ernst-Becker-Straße nach rechts auf die Münsterstraße (B 54) abzubiegen. Dabei übersah er nach ersten Erkenntnissen eine Fahrradfahrerin (76, aus Lünen), die sich zu diesem Zeitpunkt auf dem vorfahrtberechtigten Fahrradschutzstreifen befand. Es kam zur Kollision, wodurch die 76-Jährige stürzte und eine schwere Kopfverletzung erlitt.
Aufgrund einer allgemeinen Verkehrskontrolle befand sich zufällig eine Streifenbesatzung in unmittelbarer Nähe. Die Beamten übernahmen die Erstversorgung der Verletzten, bis der Krankenwagen und ein Notarzt eintrafen. Für die Dauer der Unfallaufnahme wurde die Münsterstraße in nördliche Richtung gesperrt.
Die 76-Jährige wurde schwerverletzt in ein Krankenhaus gebracht, Lebensgefahr bestand zu keinem Zeitpunkt. Einen Helm trug sie bei dem Unfall nicht. Die Beamten fertigten eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den 24-Jährigen.
Immer wieder kommt es zu Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Radfahrenden mit schweren bis hin zu lebensgefährlichen Kopfverletzungen, oft mit gravierenden und langfristigen Folgen für Gesundheit, Beruf und Freizeit. Auch wenn es bislang in Deutschland keine Helmpflicht für Radfahrer gibt: Die Polizei rät dazu, in die eigene Sicherheit zu investieren und einen Fahrradhelm zu tragen. Weitere Infos dazu finden Sie unter https://dortmund.polizei.nrw/sites/default/files/2020-06/Fahrradhelm.pdf
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Tobias Nico Boccarius
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