BPOL NRW: Bundespolizei setzt konsequent bestehendes Einreiseverbot durch – Betreffender hatte bereits mehrmals gegen Aufenthaltsbestimmungen verstoßen
Die Bundespolizei hat am Donnerstagnachmittag im Rahmen der Grenzkontrollen einen Fernreisebus aus den Niederlanden kontrolliert. Hier stellten Sie einen 22-jährigen Syrer fest, der mit bulgarischen Reisedokumenten für Asylbewerber nach Deutschland eingereist war.
Da die vorliegenden Dokumente für die Einreise nach Deutschland nicht ausreichten und sie nur nationale Gültigkeit für Bulgarien darstellten, wurde der Betreffende zur Dienststelle nach Eschweiler verbracht.
Hier stellte man fest, dass er bereits im Juni 2024 von der Zentralen Ausländerbehörde Oberfranken nach Bulgarien rückgeführt wurde. Dies geschah nach Ablehnung eines Asylbegehrens in Deutschland. Nach seiner Rückführung hatten die Ausländerbehörden ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland verhängt.
Durch die erneute Einreise, ohne die dafür benötigten Reisedokumente, hatte er gegen die bestehenden ausländerrechtlichen Bestimmungen verstoßen und wurde zur Anzeige gebracht. Auch in der Vergangenheit hat er bereits mehrmals gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen.
Nach Beendigung der strafprozessualen Maßnahmen wurde der Betreffende in die Niederlande rückgeführt.
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