BPOLI LUD: Zwei Haftbefehle und eine Ladung zum Strafantritt in 90 Minuten vollstreckt
Einer Streife der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf gelang es am Donnerstagnachmittag innerhalb von 90 Minuten zwei Haftbefehle und eine Ladung zum Strafantritt zu vollstrecken. In dem Zusammenhang sind ein polnischer Verurteilter (41) sowie eine deutsche Verurteilte (43) festgenommen worden.
Auf den 41-Jährigen trafen die Uniformierten am Görlitzer Bahnhof. Bei der Überprüfung seiner Personalien kam ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Augsburg ans Licht. Dieser war vor einem reichlichen Jahr ausgestellt worden, weil der Mann auf einen Strafbefehl des Amtsgerichts Nördlingen (Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz) keine Reaktion zeigte. Hätte er schließlich 6.712,03 Euro an die Landesjustizkasse Bamberg überwiesen, wäre die Geldstrafe bezahlt gewesen und es wäre nichts passiert. So aber wurde er nach seiner Ergreifung unmittelbar in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Dort wird er nun die nächsten Monate seine Strafe ersatzweise absitzen.
Die gleichen Beamten kontrollierten anschließend die 43-Jährige, während diese sich auf dem Lutherplatz in Görlitz aufhielt. Bei der Überprüfung ihrer Personalien stellte sich heraus, dass gegen sie ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Görlitz vorliegt, sie zudem von der Görlitzer Staatsanwaltschaft zum Strafantritt geladen ist.
Der Haftbefehl datiert auf Ende August. Ihm liegt ein Urteil des Landgerichts Görlitz wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls zugrunde. In dem Zusammenhang war die Frau aufgefordert worden, unverzüglich ihre Freiheitsstrafe von fünf Monaten anzutreten. Diese Aufforderung ignorierte sie.
Die Ladung zum Haftantritt ist erst wenige Tage alt. Sie war auf der Grundlage eines ungefähr zwei Jahre alten Urteils ausgefertigt worden. Hier hatte das Amtsgericht Görlitz wegen Diebstahls eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ausgesprochen. Letztlich hätte sich die Görlitzerin bis heute auch in dieser Angelegenheit in der Justizvollzugsanstalt einfinden müssen. Anderenfalls wäre im nächsten Schritt ebenfalls ein Haftbefehl erlassen worden.
Kollegen des Görlitzer Neißereviers brachten die Frau gestern noch zum Gefängnis. Mit dieser Überstellung zur Verbüßung der ersten fünf Monate erübrigte sich dann die für heute eigentlich angeordnete Reise.
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