BPOLI MD: 41-Jähriger kann knappe 5000 Euro Geldstrafe nicht begleichen – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl
Nur sieben Tage nach Erstellung eines Vollstreckungshaftbefehls klickten die Handschellen: Am Donnerstag, den 24. Oktober 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 16:00 Uhr einen Mann im Hauptbahnhof Dessau. Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner Personalien im polizeilichen Informationssystem stellten die Beamten fest, dass dieser per Haftbefehl gesucht wurde. Bereits im April 2018 verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen der vorsätzlichen umweltgefährdenden Abfallbeseitigung zu 5.750 Euro Geld- beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 230 Tagen. 775 Euro des geforderten Geldbetrages beglich der Verurteilte, weitere Zahlungen blieben jedoch aus, außerdem hielt er sich nicht an die vereinbarte Ratenzahlung. Zudem stellte er sich, trotz ergangener Ladung, nicht dem Strafantritt. Demnach erließ die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau am 17. Oktober dieses Jahres den Haftbefehl. Die Beamten eröffneten dem Gesuchten diesen und nahmen den 41-Jährigen für die weiteren polizeilich notwendigen Maßnahmen mit auf das Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Dessau. Bei seiner anschließenden Durchsuchung stellten die Einsatzkräfte circa 1,4 Gramm, vermutlich Crystal Meth, fest und im Weiteren sicher. In seiner Verzweiflung kontaktierte der Deutsche mehrere Bekannte. Diese konnten den Gesamtbetrag von 4975 Euro jedoch auch nicht aufbringen. Nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen wurde er an eine Justizvollzugs-anstalt übergeben, die ausschreibende Behörde entsprechend in Kenntnis gesetzt und eine Strafanzeige wegen seines unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln gefertigt.
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