BPOLI EF: Drogen und Messer sind kein Reisezubehör
Am Sonntagmittag überprüfte eine Streife der Bundespolizei am Bahnhof in Nordhausen einen 45-Jährigen. Im Zuge der Befragung gab der Deutsche an, dass er Drogen und ein Messer bei sich führe. Beides gab er freiwillig heraus.
Die Beamten stellten bei dem Mann in einem Cliptütchen und einer Dose in der Summe 2,3 Gramm Crystal Meth fest. Das mitgeführte Werkzeug, welches auch als Waffe genutzt werden könnte, hatte eine feststehende Klinge mit einer Länge von etwa von 12 Zentimetern. Sowohl die Drogen als auch das Messer wurden sichergestellt.
Die Person erhielt Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- als auch das Waffengesetz. Nach Abschluss aller Maßnahmen durfte der Mann weiterreisen.
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