BPOLI LUD: Name eines Görlitzers steht viele Male auf der Fahndungsliste
Am Sonntagmorgen wurden Bundespolizisten auf der Görlitzer Bismarckstraße auf einen Fußgänger aufmerksam. Sie stoppten den Mann daraufhin und führten eine Kontrolle durch. Nach der Überprüfung seiner Personalien im Fahndungsdatenbestand staunten selbst die erfahrenen Beamten nicht schlecht. Der Name des 43-Jährigen erschien tatsächlich im Zusammenhang mit ca. 30 verschiedene Datensätzen. Demnach war der Görlitzer entsprechend häufig mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt geraten. Gemessen daran war es schon fast seltsam, dass am Ende lediglich ein Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn vorlag. Dieser war in dem Fall sogar erst vor wenigen Tagen von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden ausgefertigt worden. Grundlage für diesen Haftbefehl war eine Verurteilung durch Amtsgericht Wiesbaden wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung. Als der ansonsten als "hart" geltende Verurteilte schließlich festgenommen wurde, brach er in Tränen aus. Dabei war die Festnahme nur von kurzer Dauer. Nach Zahlung der offengebliebenen Geldstrafe (220,00 Euro) öffnete sich dann auch gleich wieder die Tür des Gewahrsamsbereichs.
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