BPOLI PW – GdpD POM: Bundespolizei verhindert Verbringung eines hochwertigen Campingwohnwagens nach Diebstahl
Heute Morgen kontrollierten Bundespolizisten an der Autobahnauffahrt Penkun, auf der Bundesautobahn 11, Fahrtrichtung Stettin, ein Fahrzeuggespann.
Es handelte sich dabei um einen in Polen zugelassenen Kleintransporter,
Typ VW T 5 sowie einen ein Deutschland zugelassenen Campingwohnwagen der Marke "Fendt".
Fahrzeugführer war ein 31- jähriger polnischer Staatsangehöriger.
Der Mann legte bei der Kontrolle eine polnische Identitätskarte und einen polnischen Führerschein vor. Papiere für den PKW und den Caravan konnten nicht vorgelegt werden.
Im Zusammenhang mit einer Identitätsprüfung wurde festgestellt, dass die auf den
Legitimationsdokumenten abgebildete Person nicht mit dem Kraftfahrer identisch ist.
Somit bestand der Anfangsverdacht des Missbrauchs von Ausweispapieren.
Als die Beamten dann den Caravan überprüften stellten sie fest, dass die Eingangstür zum Innenraum des Campinganhängers nicht verschlossen war.
Am Türschloss befanden sich mechanische Manipulationsspuren, die auf eine unsachgemäße Öffnung hindeuteten.
Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Campinganhänger in den frühen Morgenstunden im Bundesland Brandenburg, in Fehrbellin, gestohlen worden ist. Durch eine telefonische Nachfrage beim Besitzer konnte der Diebstahl bestätigt werden. Als Beweis konnte um 03:44 Uhr anhand einer Videoüberwachung die Entwendung des Anhängers vom Grundstück des Besitzers festgehalten werden.
Der Besitzer begab sich unverzüglich zur zuständigen Polizeidienststelle um Strafanzeige zu erstatten.
Der beschuldigte polnische Staatsangehörige wurde vorläufig festgenommen und dem Bundespolizeirevier in Pomellen zugeführt.
Das Fahrzeuggespann wurde auf dem Parkplatz Pomellen abgestellt.
Der Gesamtwert der sichergestellten Sachen beträgt ca. 32.000 EUR.
Bei der Durchsuchung des PKW wurde eine weitere polnische Identitätskarte aufgefunden, die nach Prüfung dem Kraftfahrer zugeordnet werden konnte.
Im Ergebnis einer fahndungsmäßigen Überprüfung wurde ermittelt, dass gegen den
Mann aktuell ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Landau wegen dem Verdacht des besonders schweren Diebstahls anhängig ist. Des Weiteren ist der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Der Pole muss sich jetzt wegen des Besonders schwerer Fall des Diebstahls,
Missbrauch von Ausweispapieren und Fahren ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten.
Zuständigkeitshalber erfolgte die Übergabe des Sachverhalts nach vorheriger Anbietung an die Landespolizei in Brandenburg. Dort soll zeitnah beim zuständigen Amtsgericht die Untersuchungshaft beantragt werden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer
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Igor Weber
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