BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle in Essen und Dortmund
Im Laufe des gestrigen Tages (4. November) nahmen Bundespolizisten zunächst einen Mann im Hauptbahnhof Essen und später einen Weiteren im Flughafen Dortmund fest. Staatsanwaltschaften ließen bereits per Haftbefehl nach diesen fahnden.
Gegen 00:15 Uhr kontrollierten Bundespolizisten im Rahmen ihrer Streifentätigkeit einen 52-Jährigen im Osttunnel des Essener Hauptbahnhofs. Da der deutsche Staatsbürger keinerlei Ausweisdokumente mit sich führte, nannte er den Beamten seine Personalien mündlich. Die Ermittlungen zeigten schließlich, dass die Staatsanwaltschaft Bochum Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Das Amtsgericht Bochum verurteilte den Wohnungslosen im Dezember 2023 rechtskräftig, wegen Diebstahls, zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 15,- Euro. Da der Gesuchte die geforderte Summe in Höhe von 1.350,- Euro nicht aufbringen konnte, nahmen ihn die Bundespolizisten fest und führten ihn dem Polizeigewahrsam in Essen zu. Von dort aus wurde er einer zuständigen Justizvollzugsanstalt überstellt.
Am Abend, gegen 19 Uhr, wurde ein 39-Jähriger bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Kutaisi/ Georgien im Dortmunder Flughafen vorstellig. Für die Kontrolle händigte er den Beamten seinen georgischen Reisepass aus. Die Überprüfung der Daten ergab, dass die Staatsanwaltschaft Wiesbaden per Haftbefehl nach dem georgischen Staatsbürger suchen ließ. Das Amtsgericht Wiesbaden verurteilte ihn im April 2023 rechtskräftig, wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, zu einer Geldstrafe in Höhe von 25 Tagessätzen à 50,- Euro. Nachdem die Bundespolizisten den Verurteilten mit dem Sachverhalt konfrontierten, entrichtete dieser die geforderte Summe und durfte anschließend in das Bundesgebiet einreisen.
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