Bundespolizeidirektion München: Vergessener Reisepass kommt Reisenden teuer zu stehen – Bundespolizei in Waidhaus vollstreckt Haftbefehl
Waidhaus - Ein vergessener Reisepass kam einen Reisenden am Montag (4. November) teuer zu stehen. Bei der näheren Überprüfung der Personalien des "Passvergessers" stellten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus einen Haftbefehl zur Fahndung fest. Der gesuchte Straftäter beglich seine Justizschulden und konnte seine Reise fortsetzen.
An der Bundespolizei-Grenzkontrollstelle Waidhaus händigte ein 32-jähriger Türke den Bundespolizisten lediglich einen abgelaufenen österreichischen Aufenthaltstitel aus. Einen Reisepass, den er für die Einreise benötigt hätte, hatte er nicht dabei. Gegenüber den Bundespolizisten gab er an, dass eine Verlängerung seines Aufenthaltstitels in Österreich gerade bewilligt worden sei und sein neuer Aufenthaltstitel noch bei der Behörde liege. Bei der Überprüfung der Angaben des 32-Jährigen stießen die Beamten jedoch auf ein Fahndungsersuchen der deutschen Justiz. Das Amtsgericht Laufen hatte ihn bereits im Januar 2020 wegen eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetzes zu einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro verurteilt, die der in Österreich lebende Türke bislang nicht bezahlt hatte. Die Staatsanwaltschaft Traunstein erließ daraufhin Haftbefehl gegen den 32-Jährigen. Dieser zückte nun bereitwillig seine Geldbörse und bezahlte sein Justizschulden noch an der A6. Da die österreichischen Behörden zwischenzeitlich die Verlängerung seines Aufenthaltstitels bestätigt hatten, konnte er weiterreisen.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass für die Einreise nach Deutschland sowohl ein gültiger Reisepass als auch ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich sind. Wird eines der Dokumente nicht mitgeführt hat das die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet zur Folge.
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