Bundespolizeidirektion München: Zeugenhinweis zieht Festnahme nach sich / Mutmaßlicher Schleuser nach Absetzung festgenommen

Die Bundespolizei beschuldigt einen Ukrainer, am Montagmorgen (4. November) eine Migrantengruppe mit einem nicht mehr zugelassenen Auto eingeschleust und in Bichl abgesetzt zu haben. Der mutmaßliche Schleuser konnte dank eines Zeugenhinweises an der A95 im Bereich der Anschlussstelle Eschenlohe von der Murnauer Grenzpolizei gefasst werden. Eine Streife der Polizeiinspektion Bad Tölz nahm die fünf zurückgelassenen Geschleusten in Gewahrsam. In Bichl hatte ein ortsansässiger Pkw-Fahrer beobachtet, wie mehrere Personen aus einem Wagen mit spanischem Kennzeichen ausgestiegen waren. Da diese einen orientierungslosen Eindruck machten, verständigte der Zeuge die Polizei. Außerdem informierte er die Einsatzzentrale zur Fahrtrichtung des wenig später vor ihm herfahrenden Autos, aus dem die Frauen und Männer augenscheinlich abgesetzt worden waren. Mithilfe dieser Angaben gelang es einer Zivilstreife der Grenzpolizei, den Pkw an der Anschlussstelle Eschenlohe zu stoppen. Der Fahrzeugführer verfügte über einen ukrainischen Pass und eine spanische Aufenthaltserlaubnis. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass er seine Mitfahrer zuvor eingeschleust hatte, wurde er vorläufig festgenommen. Dieser Verdacht erhärtete sich kurz darauf, denn eine andere Polizeistreife traf auf die Personengruppe, die in Bichl zurückgeblieben war. Es handelte sich eigenen Angaben zufolge um eine Marokkanerin, zwei Palästinenserinnen und zwei Palästinenser. Keiner von ihnen konnte sich ausweisen. Der mutmaßliche Schleuser und die fünf Geschleusten wurden getrennt voneinander zur zuständigen Bundespolizei nach Garmisch-Partenkirchen gebracht. Die Migranten schilderten den Ermittlern, dass die Fahrt mit dem Ukrainer von Kroatien nach Deutschland die letzte Etappe einer organisierten mehrwöchigen Schleusertour gewesen sei, die ihren Ausgangspunkt in der Türkei gehabt hätte. Für die gesamte Schleusung, so die vier Palästinenser, hätten sie 25.000 Euro zahlen müssen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die vier einer Aufnahmestelle für Flüchtlinge zugeleitet. Die marokkanische Staatsangehörige wurde hingegen auf richterliche Anordnung vorerst in Haft genommen. Sie soll in ihr Heimatland zurückgeführt werden. Der ukrainische Fahrer wurde wegen Einschleusens von Ausländern angezeigt. Außerdem wird er sich auch noch wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten müssen. Den Recherchen der Bundespolizei zufolge war dem in Spanien angemeldeten Fahrzeug wegen fehlenden Versicherungsschutzes die Zulassung entzogen worden. Aufgrund eines im Wagen mitgeführten, in Deutschland nicht zugelassenen Reizstoffsprühgeräts erhielt er zudem eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Am Dienstagnachmittag führten die Bundespolizisten den 62-jährige Ukrainer beim Münchner Amtsgericht vor. Der richterlichen Entscheidung entsprechend wurde der mutmaßliche Schleuser in Untersuchungshaft genommen und in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert. Rückfragen bitte an: Dr. Rainer Scharf Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim Telefon: 08031 8026-2200 Fax: 08031 8026-2099 E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Internet: | X: bpol_by Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .