Bergisch Gladbach – E-Scooter-Fahrt unter Alkoholeinfluss hat Folgen

Gestern Mittag (04.11.), gegen 12:00 Uhr, ist der Fahrer eines E-Scooters auf der Mülheimer Straße im Stadtteil Gronau vom Verkehrsdienst der Polizei Rhein-Berg kontrolliert worden. Der 41-jährige Bergisch Gladbacher stand augenscheinlich unter Alkoholeinfluss, so dass ein Atemalkoholtest durchgeführt wurde. Der Test ergab 2 Promille, so dass eine absolute Fahruntüchtigkeit vorlag. Es wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet, um eine gerichtsverwertbare Blutalkoholkonzentration bestimmen zu lassen. Die Weiterfahrt wurde dem Mann untersagt. Auf ihn kommt nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr zu. Dieses Vergehen wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Auch wenn die Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter begangen wurde, begründet diese die Regelvermutung der Ungeeignetheit des Fahrers, so dass sie die Entziehung einer vorhandenen Fahrerlaubnis nach sich ziehen kann. (ct) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis Pressestelle, PHK Tholl Telefon: 02202 205 120 E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de