Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Arnsberg und der Kreispolizeibehörde Soest – Vergewaltigung in Werl – Folgemeldung
Der 40-jährige Deutsche befindet sich seit dem gestrigen Tage in Untersuchungshaft aufgrund eines Haftbefehles des Amtsgerichts Werl, der ihm heute verkündet worden ist. Der Beschuldigte hat sich nicht zur Sache eingelassen. Er ist aufgrund der bisherigen Ermittlungen dringend tatverdächtig, die Vergewaltigung in der Nacht vom 30.10. auf den 31.10.2024 in Werl begangen zu haben. Erkenntnisse aus Hagen brachten die Ermittler auf die Spur des Beschuldigten.
Am 01.11.2024 wurde die dortige Polizei alarmiert, weil auf der Autobahn BAB A1 im Bereich Hagen ein VW Up in Schlangenlinien mehrere Fahrstreifen befuhr. Als er von Polizeibeamten angehalten werden sollte, versuchte er sich der Kontrolle zu entziehen, konnte jedoch nach längerer Verfolgungsfahrt im Hagener Stadtgebiet in dem von ihm genutzten Fahrzeug festgenommen werden. Er war bei seiner Flucht in eine Sackgasse gefahren. Bei dem Versuch eines Wendemanövers fuhr er sich auf einer Grünfläche fest. Der von ihm benutzte VW Up war wegen Unterschlagung zur Fahndung ausgeschrieben und wurde deshalb sichergestellt. Auf diesen VW Up wurden die Soester Ermittler aufmerksam, weil ein solches Fahrzeug von einer Zeugin am 31.10.2024 in der Nähe des Tatortes der Vergewaltigung gesehen worden war. Das von ihr geschilderte Kennzeichenfragment stimmte mit dem in Hagen festgestellten Kennzeichen überein. Eine Nachfrage in Hagen ergab dann, dass in dem VW neben Einbruchswerkzeug auch eine größere Summe Bargeld und insbesondere eine Bankkarte war, die dem Opfer aus Werl gehörte. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hatte nach Vorliegen dieser Ermittlungsergebnisse Haftbefehl gegen den Beschuldigten beantragt, der in der Vergangenheit bereits wegen einer einschlägigen Tat zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Er wird jetzt in die Justizvollzugsanstalt Hagen überstellt.
Die Ermittlungen dauern an.
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Diana Kettelhake
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