Alkoholfahrt – Führerschein weg

Am Mittwoch gegen 16.30 Uhr fiel drei Mitarbeitern des Ordnungsamts auf, dass ein Pkw in Süchteln in die Fußgängerzone fuhr und dort parkte. Sie sprachen den Fahrer an und bemerkten Alkoholgeruch. Daraufhin zogen sie die Polizei hinzu. Bei dem Einsatzteam willigte der 58-jährige Viersener in einen Atemalkoholtest ein. Dieser ergab einen Wert von rund 1,2 Promille. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen, sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Außerdem erhielt das Straßenverkehrsamt Kenntnis. Dieses überprüft in solchen Fällen die "Eignung und Befähigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs", wie es im Amtsdeutsch heißt. Mit Blick darauf, dass in den nächsten Wochen viele Weihnachtsfeiern unter Privatleuten und von Firmen anstehen, weißt die Polizei daraufhin, dass es nach wie vor strafbar ist, unter Alkoholeinfluss ein Auto zu fahren. Auch das Umsteigen aufs Fahrrad bedeutet keinen Freibrief. Wer auf zwei Rädern ohne Motor 1,6 Promille erreicht, befindet sich im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit und kann seinen Führerschein verlieren, auch wenn er oder sie gar nicht mit dem Auto unterwegs war. Wer mit weniger Alkohol im Blut Ausfallerscheinungen zeigt, zum Beispiel also Schlangenlinien fährt, oder an einem Unfall beteiligt ist, kann auch bei niedrigeren Promillewerten bereits belangt werden. Wenn Sie im Familien-, Freundes- oder Kollegenkreis Weihnachten feiern möchten, dann darf auch der Glühwein dazugehören. Allerdings nicht für den Fahrer oder die Fahrerin. Wenn alle in einer Runde Alkohol trinken möchten, dann lassen Sie sich abholen. Fahren Sie nicht unter Alkoholeinfluss - und steigen Sie auch zu niemandem ins Auto, von dem sie wissen, dass er oder sie Alkohol getrunken hat. Niemand möchte über Weihnachten nach einem Unfall im Krankenhaus verbringen. Und erst recht möchte niemand aus Ihrer Familie um Sie trauern müssen. Auch eine Fahrt mit der Polizei in Richtung Wache ist ganz bestimmt kein schöner Abschluss eines feierlichen Abends. Sie haben es selbst in der Hand, wie Sie von der Weihnachtsfeier nach Hause kommen. /hei (969) Rückfragen bitte an: Pressestelle Kreispolizeibehörde Viersen Telefon: 02162/377-1191 pressestelle.viersen@polizei.nrw.de