Sexualdelikt – Durchsuchung bei Polizeibeamtin

Einsatzkräfte der Polizei Berlin durchsuchten gestern Abend aufgrund eines richterlich erwirkten Durchsuchungsbeschlusses die Wohnung einer 27-jährigen Polizeibeamtin, nachdem sich zuvor zwei Geschädigte auf einem Polizeiabschnitt gemeldet und Anzeige erstattet hatten. Die zwei geschädigten Personen hatten hierbei angegeben, gemeinsam mit weiteren Personen in der Wohnung der Schutzpolizistin gewesen zu sein. Im Rahmen des Zusammenseins seien die zwei Betroffenen unter Drogen gesetzt worden. Anschließend sollen ohne ihr Einverständnis an ihnen sexuelle Handlungen vorgenommen worden sein. Die Durchsuchungsmaßnahmen verliefen mit Erfolg. Die eingeleiteten Ermittlungen werden von einem Fachkommissariat für Sexualdelikte sowie einem Kommissariat für Beamtendelikte beim Landeskriminalamt geführt. Disziplinarrechtliche Maßnahmen werden eingeleitet, stehen jedoch in Abhängigkeit vom Ausgang des Strafverfahrens. Pressearbeit und Erreichbarkeit