BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle auf der BAB 61

Am Mittwochnachmittag, 13. November 2024 um 13.50 Uhr kontrollierte die Bundespolizei zwei bulgarische Reisende in einem Kraftfahrzeug mit Neusser Zulassung auf der Bundesautobahn 61 an der Anschlussstelle Breyell. Bei dem Abgleich der Personalien des 33-jährigen Fahrers mit den polizeilichen Datenbänken wurde eine Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken bekannt. Hiernach hat das Amtsgericht St. Ingbert einen Vollstreckungshaftbefehl aufgrund einer nicht gezahlten Ordnungswidrigkeit erlassen. Durch Zahlung der Geldbuße von 40 Euro und den Verfahrenskosten von 58,25 Euro konnte der Mann die Erzwingungshaft von einem Tag abwenden. Bei der Überprüfung der Personalien der 36-jährigen Beifahrerin in den polizeilichen Fahndungssystemen wurden gleich zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Saarbrücken bekannt. Zum einen lag ein Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz vor. Das Amtsgericht Saarbrücken hat sie im Jahr 2022 zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt. Zum anderen liegt ein rechtskräftiges Urteil aus dem Jahr 2023 wegen einer strafbaren Zuwiderhandlung gegen das Schulpflichtgesetz vor. Hier hat das Amtsgericht Saarbrücken eine Geldstrafe von 300 Euro angeordnet. Nach Zahlung der Gesamtgeldstrafe und Verfahrenskosten in Höhe von 750 Euro konnte auch sie die zu vollstreckende Haftstrafe von insgesamt 50 Tagen abwenden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Christian Goerke Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.