BPOL NRW: Minderjähriger mit Cannabis und Teleskopschlagstock – Bundespolizei weist auf Allgemeinverfügung hin
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Am Freitagabend (15. November) kontrollierten Bundespolizisten einen Jugendlichen im Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Dieser führte neben einem gefährlichen Gegenstand auch Drogen mit sich. Eine Allgemeinverfügung regelt derzeit das Verbot von Mitführen von gefährlichen Gegenständen für den Hauptbahnhof Gelsenkirchen.
Gegen 22:50 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Gelsenkirchener Hauptbahnhof. Dabei wurden sie auf einen 17-Jährigen aufmerksam und unterzogen diesen einer Personenkontrolle. Auf Nachfrage gab der deutsche Staatsbürger an, dass er Marihuana mit sich führen würde. Bei einer Durchsuchung fanden die Beamten neben 14 Verschlusstütchen Cannabis, auch einen Teleskopschlagstock sowie Bargeld in der Bauchtasche des Jugendlichen auf. Als die Einsatzkräfte den Jungen mit dem Sachverhalt konfrontierten, machte dieser von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Die Polizeibeamten setzten die Mutter des Esseners über die Umstände in Kenntnis. Nach Rücksprache mit der Erziehungsberechtigten, durfte der Minderjährige seinen Weg eigenständig fortsetzen.
Die Bundespolizisten stellten das Marihuana, das Bargeld und den Teleskopschlagstock sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen der Verstöße gegen das Konsumcannabis- und Waffengesetz ein.
In dem Zeitraum vom 15. November bis zum 23. Dezember wurde eine Allgemeinverfügung unter anderem für den Hauptbahnhof Gelsenkirchen erlassen. Dies hat zur Folge, dass gefährliche Gegenstände jeglicher Art sichergestellt werden. Zudem kann bei Zuwiderhandlungen ein Zwangsgeld in Höhe von 200,- Euro erhoben werden.
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