Konkretisierung des Gültigkeitszeitraumes zur Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover für den Hauptbahnhof Bremen
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Zur gestern veröffentlichten Pressemitteilung
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70246/5914167
erfolgte am heutigen Tag eine Konkretisierung des Gültigkeitszeitraumes.
Das Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Messern aller Art ist in den nachfolgend genannten Zeiträumen gültig:
Montag, 25. November 2024 bis Mittwoch, 30. Dezember 2024
in der Zeit von
Montag bis Donnerstag, täglich 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Freitag bis Montag, 15:00 Uhr bis 02:00 Uhr
sowie
Montag, 30. Dezember 2024, 22:00 Uhr bis
Mittwoch, 1. Januar 2025, 12:00 Uhr
Das Mitführ- und Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) gilt in dem Zeitraum:
Dienstag, 31. Dezember 2024, 00:00 Uhr bis Mittwoch, 1. Januar 2025, 12:00 Uhr
Weitere Einzelheiten können der anliegenden Verfügung entnommen werden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Hannover
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Marcus Arnold
Möckernstraße 30
Tel.: 0160 9696 48 96
30163 Hannover
E-Mail: presse.hannover@polizei.bund.de