Konkretisierung des Gültigkeitszeitraumes zur Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover für den Hauptbahnhof Hannover

2 Dokumente AGV_Hannover.pdfPDF - 3,3 MBA1_SkizzeHbfHannover_GültigkeitsbereichderAGV.pdfPDF - 749 kB Zur gestern veröffentlichten Pressemitteilung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70246/5914170 erfolgte am heutigen Tag eine Konkretisierung des Gültigkeitszeitraumes. Das Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Messern aller Art ist in den nachfolgend genannten Zeiträumen gültig: Montag, 25. November 2024 bis Mittwoch, 30. Dezember 2024 in der Zeit von Montag bis Donnerstag, täglich 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr Freitag bis Montag, 15:00 Uhr bis 02:00 Uhr sowie Montag, 30. Dezember 2024, 22:00 Uhr bis Mittwoch, 1. Januar 2025, 12:00 Uhr Das Mitführ- und Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) gilt in dem Zeitraum: Dienstag, 31. Dezember 2024, 00:00 Uhr bis Mittwoch, 1. Januar 2025, 12:00 Uhr Weitere Einzelheiten können der anliegenden Verfügung entnommen werden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Hannover Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Marcus Arnold Möckernstraße 30 Tel.: 0160 9696 48 96 30163 Hannover E-Mail: presse.hannover@polizei.bund.de