Brackel: In sieben Monaten sieben Unfälle auf Straßenbahnschienen
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Lfd. Nr.: 1033
Gemeinsame Presseinformation der Stadt Dortmund und des Polizeipräsidiums Dortmund
Auf dem Brackeler Hellweg führen in Höhe der Hausnummer 121 die Straßenbahnschienen in Richtung Wickede in einer leichten Rechtskurve von der linken auf die rechte Spur. Zwischen April und Oktober 2024 stürzten auf den in die Fahrbahn eingelassenen Gleisen sieben Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer mit ihren Fahrrädern und in einem Fall mit einem Kleinkraftrad. Sie rutschten beim Überqueren mit den Vorderrädern aus oder gerieten mit den Rädern in die Schienen und stürzten. Eine 24-jährige Radfahrerin erlitt schwere Verletzungen, die anderen Beteiligten verletzten sich leicht.
Zuletzt stürzte dort am 21. Oktober ein Radfahrer. Bei einem Vergleich aller Unfalldaten stufte die Direktion Verkehr der Dortmunder Polizei den Bereich als Unfallhäufungsstelle ein und informierte die Stadt Dortmund. Die Unfallkommission der Stadt überprüfte den Bereich und entschied nach einem Ortstermin, auf dem Asphalt einen über die Schiene führenden weißen Pfeil und Fahrrad-Piktogramme zwischen den Schienen aufzutragen. Zusätzlich weist ein Schild auf die Unfallgefahr hin. Das Tiefbauamt der Stadt Dortmund installierte am 16. November 2024 ein Schild mit der Aufschrift "Sturzgefahr Schienen" und markierte die Fahrbahn.
Die Polizei und die Stadt Dortmund bitten um besondere Vorsicht. Wer die Gleise auf zwei Rädern überquert, sollte sich grundsätzlich rechtzeitig umschauen, ob der Weg frei ist und die Schiene in einem möglichst großen Winkel überqueren. Angesichts der erhöhten Sturzgefahr bittet die Polizei den nachfolgenden Verkehr darum, auch in diesem Bereich auf Zweiradfahrerinnen und -fahrer besondere Rücksicht zu nehmen.
Die Unfälle ereigneten sich seit April 2024 bei Tageslicht zwischen 08.45 und 19.53 Uhr. Bei vier Unfällen war die Fahrbahn nass.
In einer Erprobungsphase beobachten die Stadt Dortmund und die Polizei, ob sich die Maßnahmen positiv auf die Unfallentwicklung in dem Bereich auswirken.
Bei drei der sieben Verkehrsunfälle trugen die Beteiligten keinen Helm. In einem Fall erlitt ein Fahrer zusätzlich eine Verletzung am Kopf. Auch wenn keine Helmpflicht besteht: "Radfahrerinnen und -fahrer sollten einen passenden Helm tragen - denn der Helm schützt bei einem Sturz vor schweren Verletzungsfolgen", rät Candice Newgas von der Verkehrsunfallprävention der Polizei.
Die dunkle Jahreszeit nimmt die Polizeioberkommissarin ebenfalls zum Anlass, um auf Sichtbarkeit im Straßenverkehr hinzuweisen: "Neben den vorgeschriebenen Rückstrahlern und der Beleuchtung senken zusätzliche Reflektoren an Speichen, Fahrradtaschen, Rucksäcken, Bekleidung und Helm als echte Hingucker das Unfallrisiko."
Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Peter Bandermann
Telefon: 0231-132-1023
E-Mail: poea.dortmund@polizei.nrw.de