BPOL NRW: Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf verhaftet am Wochenende fünf gesuchte Personen

Am vergangenen Wochenende (29.-30.11./01.12.2024) stellte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge insgesamt fünf zur Fahndung ausgeschriebene Personen fest. Am Freitagnachmittag wurde zu Beginn ein Deutscher kontrolliert, welcher beabsichtigte, nach Pristina/Kosovo zu fliegen. Während der Ausreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass der 29-Jährige im September dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Essen wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben war. Demnach wurde er im November 2023 rechtskräftig verurteilt. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 800 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in Hamburg lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen jedoch abwenden und anschließend seine Reise fortsetzen. Freitagabend stellten die Bundespolizeibeamten einen 47-jährigen Kosovaren fest, welcher sich auf der Einreise eines Fluges aus Pristina/Kosovo befand. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Wuppertal bereits im August 2022 einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz sowie fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im Juli 2020 Verurteilten erlassen. Der im Kosovo lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 400 Euro bei der Bundespolizei abwenden und danach seinen Weg fortsetzen. Samstagmorgen dann wurde eine Rumänin kontrolliert, die sich zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Kairo/Ägypten vorstellte. Bei dieser stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund im Mai 2023 einen Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen gegen die 32-Jährige erlassen hatte. Demnach wurde sie bereits im Februar 2021 rechtskräftig verurteilt. Doch die in Dortmund lebende Frau konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 18 Tagen abwenden, indem sie die Geldstrafe in Höhe von 180 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Anschließend trat sie ihren Flug nach Ägypten an. Sonntagnachmittag wurde ein 24-jähriger Kosovare festgestellt, der sich bei den Beamten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Pristina/Kosovo vorstellte. Gegen diesen Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen vor. Diese hatte im Oktober dieses Jahres einen Haftbefehl wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im November 2023 Verurteilten ausgestellt. Der im Kreis Düren lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 15 Tagen ebenfalls abwenden, in indem er die Geldstrafe in Höhe von 450 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Zuletzt stellten die Bundespolizeibeamten am Sonntagabend einen Spanier fest, der sich auf der Ausreise eines Fluges nach Istanbul/Türkei befand. Im Rahmen der Ausreisekontrolle wurde festgestellt, dass der 25-Jährige von der Staatsanwaltschaft Essen gesucht wurde. Im März dieses Jahres wurde durch diese ein Haftbefehl wegen Geldwäsche gegen den im Februar dieses Jahres rechtskräftig Verurteilten ausgestellt. Die Geldstrafe in Höhe von 900 Euro konnte auch durch den im Ruhrgebiet lebenden Mann beglichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 45 Tagen abgewendet werden. Die Ausreise wurde ihm im Anschluss gestattet. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.