Bundespolizeidirektion München: Nach Einreise: Businsasse muss 364 Tage in Haft / Bundespolizei sorgt für Rückkehr ins Gefängnis
So hatte sich ein türkischer Staatsangehöriger seine Rückkehr in die Bundesrepublik offenbar nicht vorgestellt. Statt sich unbehelligt im Land aufzuhalten, musste er nicht zuletzt dank der Rosenheimer Bundespolizei den ersten Advent in Bernau in der Haftanstalt verbringen. Dort wird er voraussichtlich auch fast ein ganzes Jahr lang bleiben müssen.
Bei der Einreisekontrolle an der A93 auf Höhe Kiefersfelden stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen den türkischen Businsassen ein Haftbefehl der Hamburger Staatsanwaltschaft vorlag. Ausgewiesen hatte sich der 42-Jährige mit einem italienischen Flüchtlingspass. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass er bereits im Jahr 2017 vom Landgericht Hamburg wegen "Beihilfe zum bewaffneten illegalen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge" zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden war. Nachdem er einen Teil des Gefängnisaufenthalts "abgesessen" hatte, wurde er aus Deutschland abgeschoben. Gleichzeitig war er belehrt worden, dass mit seiner Rückkehr der nicht verbüßte Rest von 364 Tagen fällig würde.
Den mitgeführten Papieren zufolge hatte der abgeschobene Türke zwischenzeitlich in Italien Fuß gefasst. Seine Busfahrt von Rom in Richtung München wurde ihm zum Verhängnis. Im Anschluss an die Grenzkontrolle brachte die Bundespolizei den Verhafteten in die Justizvollzugsanstalt nach Bernau. Die geplante Reise wird er wohl erst unmittelbar vor der nächsten Adventszeit fortsetzen können.
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