BPOL NRW: Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung – Bundespolizei nimmt 32-Jährigen fest

Die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf kontrollierte am gestrigen Donnerstagnachmittag (05.12.2024) einen 32-jährigen Deutschen, der beabsichtigte, nach Pristina/Kosovo zu fliegen. Hierbei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Koblenz im September dieses Jahres einen Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den im Mai 2022 Verurteilten erlassen hatte. Da er sich verborgen hielt, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Doch der im Westerwaldkreis lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 13 Tagen abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 800 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Im Anschluss setzte er seinen Weg fort. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.