Gefährliches Material im Auto
Samstagnachmittag (21.12.2024) fanden Bundespolizisten im Kofferraum eines Pkw insgesamt 90 Polenböller. Der 27-jährige Fahrer wurde im Rahmen einer Kontrollstelle auf der L23, die von Barth in Richtung Löbnitz führt, angehalten und überprüft.
Auf die Frage, ob er gefährliche Gegenstände mitführe, erklärte der Mann aus Ribnitz-Damgarten, er habe im Kofferraum drei Knaller. Bei der Überprüfung des Kofferraums entdeckten die Beamten insgesamt 90 sogenannte "Polen-Böller" der Kategorie F3, die ohne CE Kennzeichnung waren. Die Nettoexplosivmasse betrug hier 131,50 Gramm. Zudem wurden fünf Signalfackeln sichergestellt. Eine Erlaubnis oder einen Sachkundenachweis für den Besitz der gefährlichen Gegenstände und der Seenotrettungsmittel konnte der Mann nicht vorweisen.
Er muss sich nun wegen unerlaubtem Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz verantworten.
Die Bundespolizei warnt, wegen ihrer Gefährlichkeit ist die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt. Wer solche Feuerwerkskörper trotzdem nach Deutschland einführt, verstößt gegen das Sprengstoff- und/ oder Zollrecht. Dies kann zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren führen. Der Strafverfolgung schließt sich die kostenpflichtige Entsorgung beschlagnahmter Feuerwerkskörper an. Auch der Umgang mit nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist in Deutschland verboten.
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