BPOLI LUD: Polnischer Mann hätte nicht einreisen dürfen

Eine Streife der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf kontrollierten am Samstagnachmittag einen 49-jährigen Polen, als dieser in Görlitz über den Demianiplatz spazierte. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Wiedereinreise- und Aufenthaltsverbot besteht. Dieses hatte die Görlitzer Ausländerbehörde erlassen. Hintergrund für die behördliche Entscheidung waren z. Bsp. Verurteilungen wegen Diebstahls, wegen Diebstahls mit Waffen und wegen Hausfriedensbruchs. Letztlich hätte der Mann bis März 2027 gar nicht einreisen dürfen. Wenige Stunden nach seiner Ergreifung wurde er am Abend zurück an die polnische Seite übergeben. Gegen ihn wird nun wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz ermittelt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Pressesprecher Michael Engler Telefon: 0 35 81 - 3626-6110 E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de