Bad Nenndorf – Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz

(Reh) Am 01.01.2025, gegen 01:40 Uhr machten Einsatzkräfte der Feuerwehr Bad Nenndorf, welche gerade von einem Heckenbrand eingerückt waren, auf eine Jugendgruppe aufmerksam, die offensichtlich nicht erlaubtes Feuerwerksmaterial an der Straße "An der Feuerwehr" in Höhe des dortigen Kindergartens abbrannte. Eine Überprüfung durch Beamte der Polizei Bad Nenndorf ergab, dass ein 16-jähriger in Rodenberg wohnhafter Jugendlicher Böller der Kategorie F3 und F4 mitführte und zuvor auch gezündet hatte. Feuerwerk der Kategorie F3 und F4 darf ausschließlich an Fachpersonal verkauft und durch diese gezündet werden. Weiterhin verfügten die Böller nicht über eine in Deutschland zugelassene Kennzeichnung. Den Angaben des Jugendlichen zufolge hatte er die Böller zuvor im Internet erworben. Die Böller wurden durch die Polizei sichergestellt. Gegen den Jugendlichen wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Rückfragen bitte an: Janet Rehburg Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Amalie-Thomas-Platz 1 31582 NIENBURG Telefon: 05021/9212-204 Fax2mail: +49 511 9695636008