Warnung vor Betrügereien durch Traueranzeigen – Polizei gibt Verhaltenshinweise
Aus aktuellem Anlass warnt die Polizei vor sogenannten Schockanrufen im Zusammenhang mit Traueranzeigen. Zunehmend machen sich Betrüger Traueranzeigen zunutze, um potenzielle Opfer zu finden. Haben Sie erst einmal den Namen einer trauernden Person, ist es ein Leichtes für die Kriminellen, im Telefonbuch nach der Telefonnummer oder der Adresse der Hinterbliebenen zu suchen. Auch andere private Informationen, wie familiäre Verhältnisse oder Namen von Familienangehörigen, entnehmen die Betrüger den Traueranzeigen und erzeugen so Glaubwürdigkeit im anschließenden Gespräch mit der trauernden Person.
Mit einem Schockanruf setzen die Betrüger die zumeist ältere Person, die sich ohnehin in einer emotionalen Ausnahmesituation befindet, dann unter Druck.
In den Anrufen geben sich die Betrüger als Polizeibeamte, Staatsanwälte oder Richter aus und behaupten beispielsweise, dass ein Sohn oder eine Tochter der verstorbenen Person einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe, bei dem jemand verletzt oder sogar getötet wurde. Dabei sind Ihnen meist die Namen der Angehörigen bekannt und werden erwähnt. Um eine bevorstehende Haft zu verhindern, fordern sie die Angerufenen auf, einen hohen Geldbetrag oder Schmuck zu zahlen bzw. zu übergeben.
Die Polizei warnt eindringlich vor dieser Masche und rät:
- Vermeiden Sie es, in der Traueranzeige Namen von Angehörigen,
die eigene Anschrift oder die des Verstorbenen anzugeben. Nennen
Sie stattdessen die Kontaktdaten des Bestattungshauses. So
finden eventuelle Kondolenzbriefe trotzdem den Weg zu den
Angehörigen und Sie vermeiden ungebetene Gäste in den eigenen
vier Wänden. - Seien Sie misstrauisch bei Anrufen, in denen Geldforderungen
gestellt werden, insbesondere wenn die Anrufer Druck ausüben
oder eine emotionale Notlage ausnutzen. - Beenden Sie sofort das Telefonat! Legen Sie den Hörer einfach
auf oder drücken Sie die entsprechende Beendigungstaste am
Telefon. Informieren Sie sofort die Polizei über die 110. - Versuchen Sie, die betreffende Person selbst zu erreichen, um
die Angaben zu überprüfen. - Geben Sie unbekannten Personen keine Auskünfte über Ihre
Vermögensverhältnisse oder andere sensible Daten. - Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte
Personen, angebliche Mitarbeiter von Polizei,
Staatsanwaltschaften, Gerichten oder Geldinstituten.Kontakt für Medienvertreter:
Polizei Münster
Konstanze Heine
Telefon: 0251 275-1010
E-Mail: pressestelle.muenster@polizei.nrw.de