BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet zwei Reisende und zieht 4.200 Euro Geldstrafen ein

Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Montego Bay/Jamaika stellte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am gestrigen Montagvormittag (20.01.2025) einen zur Fahndung ausgeschriebenen deutschen Staatsangehörigen fest. Der 53-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft Hamburg gesucht. Diese hatte im Oktober 2024 einen Haftbefehl wegen Unterschlagung erlassen. Demnach wurde er im November 2023 rechtskräftig verurteilt. Da er sich auf die ergangene Strafantrittsmeldung nicht gemeldet hatte, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Doch die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 80 Tagen konnte von dem Hamburger abgewendet werden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 3.200 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Danach setzte er seine Reise nach Jamaika fort. Am darauffolgenden Nachmittag dann nahmen die Bundespolizeibeamten einen weiteren Mann fest, nach dem gefahndet wurde. Gegen einen 27-jährigen türkischen Staatsangehörigen, welcher aus Izmir/Türkei einreiste, lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vor. Im November 2024 hatte diese einen Haftbefehl wegen versuchten Betruges in drei Fällen gegen den im August 2022 Verurteilten ausgestellt. Auch dieser hatte sich auf die Strafantrittsmeldung nicht gemeldet Der in Düsseldorf lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 25 Tagen ebenfalls abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.