BPOL NRW: Routineeinsatz führt zur Festnahme – Bundespolizei in Köln vollstreckt Haftbefehl

Nachdem er eine Zugbegleiterin im RE 5 von Duisburg bis Köln Hauptbahnhof bedroht und beleidigt hat, stellte sich heraus, dass ein nigerianischer 28-Jähriger bereits aufgrund eines Haftbefehls und einem Verstoß gegen das Asylgesetz gesucht wurde. Am 23.Januar gegen 08:00 Uhr wurde eine Streife der Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof hinzugezogen, da eine männliche Person eine Regionalbahn genutzt hatte, ohne über ein gültiges Ticket zu verfügen. Bei der Sachverhaltsaufnahme stellten die Beamten zusätzlich fest, dass der Nigerianer die Zugbegleiterin sinngemäß mit den Worten "Wärst du keine Frau, würde ich dich schlagen" bedrohte und ferner verbal beleidigt hatte. Die Uniformierten fanden bei der Überprüfung seiner Daten heraus, dass der 28-jährige Nigerianer von der Staatsanwaltschaft Frankenthal mit einem Haftbefehl gesucht wurde, da er bereits wegen Beleidigung rechtskräftig verurteilt worden war. Die Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen hätte er durch Zahlung eines Betrags von 300,00 Euro abwenden können. Ferner verfügte der Nigerianer über keine Dokumente, die den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland legitimieren. Er hielt sich somit unerlaubt im Bundesgebiet auf. Da er den Geldbetrag nicht aufbringen konnte, überstellten die Beamten den Delinquenten dem Polizeigewahrsam in Köln. Den Nigerianer erwarten nun Strafanzeigen aufgrund der Bedrohung, der Beleidigung sowie des unerlaubten Aufenthaltes. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Köln Paula Moll Telefon: +49 (0) 221 16093-1400 Mobil: +49 (0) 173 56 21 045 E-Mail: presse.k@polizei.bund.de Gereonstraße 43-65 50670 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.