Bundespolizeidirektion München: Fingerabdrücke lügen nicht / Mit neuer Identität zur Grenzkontrolle – für längere Zeit ins Gefängnis

Manche Personen, die nach Deutschland reisen, denken sich neue Identitäten aus - wohl aus "guten Gründen". Vermutlich ahnen sie schon, dass ihnen in der Bundesrepublik ein längerer Haftaufenthalt bevorsteht. So hat die Rosenheimer Bundespolizei zwei Männer ins Gefängnis gebracht, nachdem sie sich im Rahmen der Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze mit Papieren anderer Ausländer ausgewiesen hatten. Insgesamt sind am Wochenende (25./26 Januar) fünf Männer, die nahe Kiefersfelden eingereist waren, in Haftanstalten eingeliefert worden. Mit einem georgischen Reisepass wies sich ein Insasse eines slowakischen Reisebusses an der A93 aus. Sein Pass war echt und gültig, die Bundespolizisten hatten allerdings Zweifel an den Angaben des Mannes zum beabsichtigten Aufenthalt in Deutschland. Bei einer eingehenden Überprüfung stellte sich am Samstagmorgen mithilfe seiner Fingerabdrücke heraus, dass der Georgier bereits unter einem anderen Namen registriert ist. Der 34-Jährige wird im Zusammenhang mit acht Verfahren wegen Diebstahls und Bandendiebstahls gesucht. Außerdem hatte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen eines Diebstahlsfalls die Untersuchungshaft gegen ihn angeordnet. Ebenfalls wegen Diebstahls war vom Amtsgericht Frankfurt / Oder eine Geldstrafe in Höhe von 800 Euro oder ersatzweise 40 Tage Freiheitsentzug festgesetzt worden. Auf Anordnung des Rosenheimer Amtsgerichts hin wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim gebracht. Hinter "schwedischen Gardinen" fand sich auch ein Slowake wieder. Er wies sich den Kontrollbeamten gegenüber zunächst mit einem österreichischen Reisepass aus. Bei seiner Durchsuchung entdeckten die Bundespolizisten dann ein türkisches Dokument und eine österreichische Aufenthaltserlaubnis. Seine Fingerabdrücke belegten allerdings zweifelsfrei, dass es sich bei dem 40-Jährigen um einen slowakischen Staatsangehörigen handelt, gegen den zwei Strafbefehle vorlagen. Demnach hatten die Amtsgerichte in Rosenheim und Laufen Strafbefehle über 300 Euro und 400 Euro jeweils wegen Leistungserschleichung erlassen. Mangels finanzieller Möglichkeiten muss der Mann ersatzweise für insgesamt 100 Tage in Haft. Er wurde ins Bernauer Gefängnis gebracht, nachdem er von der Bundespolizei wegen Missbrauchs von Ausweispapieren angezeigt worden war. In der Bernauer Hafteinrichtung musste sich Sonntagabend auch ein 61-jähriger Rumäne einfinden. Bei der Überprüfung der Personalien des Pkw-Fahrers auf Höhe Kiefersfelden stellte sich zuvor heraus, dass er noch eine 41-tägige Restfreiheitsstrafe zu verbüßen hat. Die Haft hatte ursprünglich das Amtsgericht Kempten wegen Einschleusens von Ausländern festgelegt. Beinahe doppelt so lang muss ein Tscheche ins Bernauer Gefängnis. Die Bundespolizei kontrollierte den 31-Jährigen an der Inntalautobahn in einem italienischen Reisebus. Der Polizeicomputer zeigte an, dass er wegen Leistungserschleichung noch Justizschulden in Höhe von 1.200 Euro hatte. Für den Fall seiner Zahlungsunfähigkeit war vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten eine Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen angeordnet worden. Diese musste er am Samstagmorgen antreten. Wegen gleich mehrerer Diebstahlsvorwürfe hätte sich ein Italiener bereits 2022 vor dem Nürnberger Amtsgericht verantworten sollen. Der Vorgeladene erschien jedoch nicht zum Gerichtstermin und setzte sich offenbar ins Ausland ab. In einem Reisebus mit polnischer Zulassung fanden ihn die Bundespolizisten am frühen Sonntagmorgen an der A93 bei Kiefersfelden wieder. Aufgrund eines gerichtlich erlassenen Sicherungshaftbefehls wurde der 43-Jährige vorerst in die Justizvollzugsanstalt Bernau gebracht. Dort wird voraussichtlich schon bald alles in die Wege geleitet, dass er in Nürnberg seinen versäumten Gerichtstermin nachholen kann. Rückfragen bitte an: Dr. Rainer Scharf Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim Telefon: 08031 8026-2200 Fax: 08031 8026-2099 E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Internet: | X: bpol_by Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .