BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet zwei Reisende und zieht Geldstrafen ein

Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Doha/Katar stellte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am gestrigen Montagnachmittag (27.01.2025) einen zur Fahndung ausgeschriebenen Afghanen fest. Der Mann wurde von der Staatsanwaltschaft Essen gesucht. Diese hatte im November 2024 einen Haftbefehl wegen Betruges erlassen. Demnach wurde der 25-Jährige im Mai 2024 rechtskräftig verurteilt. Da er sich der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Doch die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 25 Tagen konnte von dem in Gelsenkirchen lebenden Mann abgewendet werden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Am darauffolgenden Abend dann nahmen die Bundespolizeibeamten einen weiteren Mann fest, nach dem gefahndet wurde. Gegen einen 31-jährigen Deutschen, der sich zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Antalya/Türkei vorstellte, lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg vor. Im Dezember 2024 hatte diese einen Haftbefehl wegen Körperverletzung und Beleidigung gegen den im Januar 2019 Verurteilten ausgestellt. Auch dieser Mann entzog sich der Strafvollstreckung. Der Oberhausener konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 31 Tagen ebenfalls abwenden und seinen Flug nach Antalya antreten, indem er die Geldstrafe in Höhe von 930 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.