BPOLI MD: Zum Valentinstag ins Gefängnis
Für einen 20-Jährigen endete der Valentinstag im Gefängnis: Er wurde am Freitag, den 14. Februar, um 15:31 Uhr auf Bahnsteig eins des Sten-daler Hauptbahnhofes durch eine Streife der Bundespolizei kontrolliert. Der Syrer wies sich mit einer Aufenthaltserlaubnis aus. Der Abgleich seiner Daten im Fahndungssystem der Polizei ergab einen Vollstreckungs-haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder. Demnach wurde der Gesuchte durch das Amtsgericht Frankfurt/Oder im Februar des vergan-genen Jahres wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Pflichtver-sicherungsgesetz zu einer Geldstrafe von 250 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen verurteilt. Da er nur einen sehr geringen Teil der Geldstrafe beglichen und sich trotz der ordnungsgemä-ßen Ladung dem Strafantritt nicht gestellt hatte, erging im November 2024 der Haftbefehl. Diesen eröffneten die Bundespolizisten den Mann und nahmen ihn fest. Da er nicht in der Lage war, die geforderten 240 Euro zu zahlen wurde er an eine Justizvollzugsanstalt übergeben. Die ausschreibende Behörde wurde abschließend über den Vollzug des Haftbefehls schriftlich in Kenntnis gesetzt.
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