BPOL NRW: Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung führt in die JVA – Bundespolizei verhaftet 51-Jährigen

Die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf kontrollierte am gestrigen Dienstagmorgen (18.02.2025) einen 51-jährigen Iraker, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Erbil/Irak vorstellte. Hierbei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft München nach dem Mann suchte. Im November 2024 erließ diese einen Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den im April 2023 rechtskräftig Verurteilten. Da er unbekannten Aufenthaltes war, wurde die Fahndung veranlasst. Die Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro konnte der Mann vor Ort nicht begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 80 Tagen nicht abwenden. Er wurde daher durch die Bundespolizei an die zuständigen Justizbehörden überstellt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.